Sie
sind die obersten Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
- und verhalten sich wie Alleinherrscher. Die Rede ist von den Bundesausschüssen. Genauer gesagt vom "Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen" und "Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen". Insbesondere letzterer versucht, jede Art von öffentliche Diskussion über seine Tätigkeit und die Art und Weise, wie Entscheidungen zustandekommen, zu vermeiden. Die Macht der Bundesausschüsse Haben Sie sich auch schon mal darüber geärgert, dass Ihre Krankenkasse genau DIE Therapie, die Sie zur Erlangung Ihrer Gesundheit brauchen, nicht zahlt? Ja? Na dann: Willkommen im Club! Nachdem ich im Laufe der letzten Jahre zig Tausende DM aus eigener Tasche berappt habe, um meine giftigen Amalgamplomben entfernen und durch andere Materialien ersetzen zu lassen, beschäftigte mich zunehmend die Frage, wer eigentlich darüber entscheidet, was die Krankenkassen zahlen dürfen und zahlen müssen - und was eben nicht. Im Falle von Amalgam stellte sich heraus, dass hierfür der "Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen" verantwortlich zeichnet. In nichtöffentlicher Sitzung hat er "unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse" festgelegt, dass Amalgamplomben völlig unbedenklich seien und ausschliesslich als Regelversorgung zu gelten haben - also von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Die Auswirkungen dieser - und anderer Entscheidungen - sind enorm. Einmal natürlich gesundheitlich, zum anderen finanziell (merken Sie an Ihrem Geldbeutel, nachdem Sie eine notwendige Therapie selber zahlen mussten). Da es hier um Milliardensummen geht (die Kosten des Gesundheitswesens sind, soweit ich weiss, grösser als der ganze Bundeshaushalt), ist das Interesse derer, die vom Gesundheitssystem leben, natürlich enorm. Insbesondere die Hersteller von medizinischen Geräten und Arzneien müssen naturgemäss sehr darum bemüht sein, dass ihre Interessen in diesem Bundesausschuss berücksichtigt werden - können sie doch keine offiziellen Vertreter entsenden. Das ist legitim und bräuchte uns auch keine Sorgen bereiten - wenn denn das Interesse der Krankenversicherten - durch möglichst natürliche und nebenwirkungsfreie Therapien ihre Gesundheit zurückzuerlangen - energisch genug vertreten würde. Was unseren Blick auf die Zusammensetzung der Ausschüsse lenkt: Die Zusammensetzung der Bundesausschüsse Die Bundesausschüsse sind die obersten Gremien der vielbeschworenen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt:
Die Ausschüsse haben also jeweils 21 Mitglieder, 9 davon werden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gestellt und 9 von der Ärzteschaft. Drei Mitglieder sind "Neutrale", meist Gesundheitspolitiker, auf die sich die anderen 18 einigen. Der Vorsitzende muss einer dieser drei "Neutralen" sein. Zum Beispiel: Verband der Angestelltenkrankenkassen (VDAK) Mit der Frage, nach welchen "Auslese-" und Wahlverfahren die Vertreter der Ärzteschaft in den Ausschuss deligiert werden, habe ich mich bisher nicht beschäftigt, obwohl dies natürlich auch sehr interessant wäre. Stattdessen habe ich mir die Krankenkassenseite näher angeschaut, denn DAS sollten ja die Leute sein, die MEINE Interessen im Bundesausschuss vertreten. Da ich bei der DAK krankenversichert bin, konzentrierte ich mich auf den Verband der Angestelltenkassen (VDAK), in dem die DAK Mitglied ist. Dieser Verband entsendet einen Deligierten in den Bundesausschuss (ein weiterer Deligierter wird von den Arbeiter-Ersatzkassen benannt, zusammen also zwei Deligierte für die Ersatzkassen). Der Deligierte wird vom sog. "Gesamtvorstand" des VDAK benannt. Der Gesamtvorstand wiederum setzt sich aus den Verwaltungsräten und Vorständen der Mitgliedskrankenkassen zusammen. Und diese widerum wurden - Achtung, jetzt bitte volle Aufmerksamkeit, denn jetzt kommt der Clou! - von Ihnen und mir bei der letzten Sozialwahl im Jahre 1999 gewählt. Oops! Das wussten Sie nicht? Und: "Sozialwahl, was ist denn das?" Keine Sorge, mit Ihrem Unwissen stehen sie nicht alleine: Der überwältigende Mehrheit der Bundesbürger bzw. Krankenversicherten dürften diese Zusammenhänge weitgehend unbekannt sein. Darum hier nochmal einen kleinen Exkurs über die "Selbstverwaltung" im Gesundheitswesen. Die Idee der Selbstverwaltung Erinnern Sie sich noch an die zahllosen Plakatwände mit nebenstehendem Logo im Jahre 1999? Damals wurde ich das erste Mal auf die Sozialwahl aufmerksam. Ich erinnere mich noch gut, wie ich staunend vor so einem Plakat stand und mich fragte, was das eigentlich ist, diese "Sozialwahl". Die alle 6 Jahre stattfindende Sozialwahl ist an sich ein guter Gedanke. Über sie habe ich als Krankenversicherter die Möglichkeit, Einfluss auf die Politik meiner Krankenkasse zu nehmen. Das wichtigste Gremium einer jeden gesetzlichen Krankenkasse ist der 30-köpfige Verwaltungsrat. Dieser wird über eine Listenwahl bestimmt, ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Jeder Krankenversicherte ist stimmberechtigt und erhält einen Wahlumschlag nach Hause geschickt. Der auf diesem Weg gewählte Verwaltungsrat widerum benennt den hauptamtlichen, 3-köpfigen Vorstand. Dieser macht die Tagespolitik. Das Verhältnis zwischen dem Vorstand und dem Verwaltungsrat ist vergleichbar mit dem zwischen Regierung und Parlament.
Einen bedeutenden Unterschied gibt es zwischen den Ersatzkassen und allen anderen Krankenkassen: Bei den Ersatzkassen wählen die Mitglieder sämtliche (!) Sitze des Verwaltungsrates, bei allen anderen Kassen nur die Hälfte der Sitze, während die andere Hälfte von Arbeitgeberseite bestimmt wird. Auf diese Weise haben Versicherte und bzw. Versicherte und Arbeitgeber zusammen eine ungeheure Einflussmöglichkeit auf die Politik der Krankenkassen und über "ihre" Deligierten in den Spitzenverbänden und Bundesausschüssen auf die Gesundheitspolitik. Desweiteren haben sie - als Bürger der Bundesrepublik - indirekten Einfluss auf die Gesetzgebung. Wer tritt zur Wahl an? Das ganze Problem beginnt und endet eigentlich damit, dass wir Krankenversicherte und wir Bürger zu wenig Interesse an den ganzen Vorgängen zu haben scheinen. Gar zu willenlos überlassen wir die gesundheitspolitische Willensbildung anderen.
Doch zunächst mal wollen wir uns anschauen, WER überhaupt auf der Versichertenseite Wahllisten für die Sozialwahl aufstellt. Rechts beispielhaft ein Stimmzettel, wie er an Millionen DAK-Mitglieder versandt wurde (für Details bitte anklicken). Wir sehen dort hautpsächlich verschiedene Arbeitnehmervereinigungen, also Gewerkschaften. Aufgrund ihrer eigentlichen Zielsetzung kann man annehmen, dass sie sich mit dem Gesundheitswesen eher sekundär beschäftigen. Eine einzige reine Versichertenliste befindet sich auf der Liste - immerhin auf dem ersten Listenplatz: Die "DAK Mitgliedergemeinschaft Versicherte und Rentner". Zwar kämpft diese Mitgliedergemeinschaft laut Selbstdarstellung auch "für eine erweiterte Zulassung von wirksamen Naturheilverfahren zum gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nutzen der Versicherten" und "gegen die Finanzierung von unwirksamen und schädlichen Arzneimitteln", aber bisher habe ich von ihr ausser in ihrer Selbstvorstellung im DAK-Blättle 1999 gar nichts gehört oder gelesen. So weit her kann es mit ihrem Engagement also nicht sein. Und dabei konnte ihre Liste über 40 Prozent der Stimmen für sich verbuchen! Die Krankenkassen im Würgegriff Doch nehmen wir mal an, die DAK-Mitgliedergemeinschaft wäre tatsächlich willens, an der täglichen Krankenkassenpolitik etwas zu ändern und würde dafür sorgen, dass der hauptamtliche Vorstand der DAK eindeutig auf Seiten der Naturheilkunde und den Mitgliedern stünde. Wäre das nicht toll? Leider: Der tatsächlich Spielraum des Vorstandes ist sehr begrenzt. Im Sozialgesetz-buch heisst es nähmlich unter SGB V, §12:
Wenn jetzt also eine Krankenkasse auf die Idee käme, plötzlich andere Zahnfüllungsmaterialien als Amalgam zu erstatten, da Amalgam ja bekanntermassen gesundheitsschädlich ist, ist der hauptamtliche Vorstand persönlich haftbar (!) und muss zumindest den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen. Der Vorstand einer Krankenkasse steht also, wenn er versucht, alternative Wege zu gehen, ständig am Rande des persönlichen Bankrotts. Widerstand ist selten Widerstand gegen die Politik der Bundesausschüsse, alternative (nebenwirkungsfreie und preisgünstigere) Therapien von der Erstattung auszuschliessen, scheint rar zu sein. Die einzige mir bekannte Krankenkasse, die sich in Einzelfällen wehrt und durchaus vor Gericht zieht, ist die Betriebskrankenkasse Securvita. [Siehe auch: A B C] Im Falle der Streichung der seit Jahrtausenden erfolgreich angewandten Akupunktur aus dem Erstattungskatalog waren die allgemeinen Proteste immerhin gross genug (die Securvita sprach in Presseerklärungen an die Adresse des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen gar von einem "diktatorischen Geheimzirkel"), dass der Bundesausschuss einem Pilotprojekt zustimmen musste, über das unter Bedingungen eine weitere Erstattung möglich ist. Geheimbündlerische Verhaltensweisen Natürlich habe ich an den Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen geschrieben und ihn gefragt, welche Gutachten und wissenschaftliche Studien ihn dazu bewegt haben, ausgerechnet Amalgam als Regelversorgung zuzulassen. Über die Antwort war ich schier fassungslos:
Meine Frage nach der besagten Geschäftsordnung wurde folgendermassen beantwortet:
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die Geheimhaltungspolitik eines von mir indirekt gewählten Gremiums der Selbstverwaltung, dass Entscheidungen trifft, die meine Gesundheit und die Verwendung meiner Krankenkassenbeiträge betreffen, hat mich nach Meinung dieses Ausschusses nicht zu interessieren!. Dabei ist die Geschäftsordung dem Ausschuss nicht etwa vorgegeben, sondern wurde von ihm selbst beschlossen! Auch die Namen der Ausschussmitglieder wollte man mir nicht nennen und verwies auf die Dachverbände der KK (Krankenkassen). Desgleichen gab es keine Antwort auf die Frage, welche Sitzungen zu welchen Themen anstehen. Der gesamte Schriftwechsel mit dem Ausschuss ist unter hier abrufbar. Blockadepolitik auf allen Ebenen Meine Frage an das Gesundheitsministerium das Amalgam betreffend wurde mit dem Verweis an den Bundesausschuss beantwortet. Die Antwort auf meinen postwendenden Hinweis auf die Blockadepolitik des Ausschusses steht seit etlichen Wochen aus. Auch der
VDAK, Dachverband der Ersatzkassenm, ist nicht sehr mitteilsam. Auf
meine Frage, wer denn in den Bundesausschuss deligiert wurde, verwies
man mich ebenfalls auf den Bundesausschuss und zog sich ansonsten
auf "Datenschutz" zurück. Interessant ist für mich die Beobachtung, dass meine Krankenkasse auf die Frage, warum dieses und jenes nicht erstattet wird, versucht zu argumentieren, statt auf die Bundesausschüsse, die ja für diese Entscheidungen letztlich verantwortlich sind, zu verweisen. Möglicherweise sind die Mitarbeiter der KK selber kritisch gegenüber medizinischen Alternativen eingestellt, oder aber sie wissen nicht um die Bedeutung und die Politik der Ausschüsse oder aber sie haben die Anweisung, die Ausschüsse gar nicht zu erwähnen. Alternativmedizinische Allianz mit eigener Wahlliste? Der - an sich positive - Selbstverwaltungsgedanke wird schon im Keim durch die Gesetzgebung boykottiert. Allein schon durch die Existenz dieser Bundesausschüsse: Warum sollten die Krankenkassen nicht selbst die Kriterien für ihre Erstattungsrichtlinien aufstellen? Sodann wird den Bundesausschüssen vom Bundesgesundheitsministerium freie Hand gelassen - was die Geheimhaltungspolitik ermöglicht. Und drittens ist die persönliche Haftung der KK-Vorstände nicht weniger als eine Garantie absoluten Gehorsams. Um an der Gesetzgebung selbst etwas zu ändern, müssten wir politisch ansetzen. An die Parteien herantreten, die Bundestagsabgeordneten ansprechen. Viel Arbeit also... Eine andere mögliche Vorgehensweise wäre das Zustandebringen einer alternativmedizinischen Allianz, mit dem Ziel, an den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2005 mit einer eigenen Wahlliste anzutreten und eine Mehrheit in den Parlamenten der Krankenkassen, den Verwaltungsräten, zu erringen. Das Wählerpotential ist enorm und wächst beständig in gleichem Masse, wie sich die mechanistisch-materialistische Schulmedizin als unfähig erweist, die wahren Ursachen von Krankheiten zu erkennen und - ohne Nebenwirkungen - zu beheben. An erster Stelle des Wahlprogramms müsste "Therapiefreiheit" stehen. Einmal die Freiheit der Krankenkassen, selbst über ihre Erstattungsrichtlinien zu entscheiden und zum anderen die Freiheit des Krankenversicherten, auch von Therapien, die von der offiziellen Schulmeinung abweichen, Gebrauch zu machen, wenn ihre Krankenkasse dies als sinnvoll ansieht. Was bringt eine Teilnahme an der Sozialwahl 2005? Zunächst mal wäre es schon ein grosser Fortschritt, wenn sich die verschiedensten alternativmedizinischen Verbände und Gruppen mit einem gemeinsamen Interesse und gemeinsamen Ziel zusammensetzen würden. So ganz nach dem Motto "der Weg ist das Ziel". Selbst wenn die vereinten Kräften nicht ausreichen sollten, um Einzug in die Parlamente der Krankenkassen zu halten, kann möglicherweise der Grundstein für eine Bürgerbewegung gelegt werden, die in Zukunft erheblichen Einfluss auf die Gesundheitspolitik nimmt. Gelingt es jedoch, bei den wichtigsten Krankenkassen mindestens einen Vertreter durchzusetzen, so wäre damit erstmals die Möglichkeit gegeben, dem "Gesundheitsfilz" und der Wühlarbeit der Pharmalobby quasi von innen zu begegnen. Ich verspreche mir sehr viel von diesem direkten Zugang zu den Parlamenten und Verwaltungen der Krankenkassen. Sollten wir gar Deligierte in ausreichender Anzahl stellen können, wäre eine aktive Einflussnahme in die Personal-, Informations-, und Verbandspolitik denkbar. Wie auch immer: Einen Versuch ist es allemal wert!
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